Ihre Rechtsanwälte
für Arbeits- und Sozialrecht

Wir sind für Sie da!

certificate

Wenn es um Arbeits- oder Sozialrecht geht, sind wir Ihre Partner!

Als Anwälte sind wir aufgrund langjähriger beratender und prozessualer Erfahrungen auf unsere Rechtsgebiete, insbesondere das Arbeitsrecht und das Sozialrecht, spezialisiert. 

Die effektive und wirtschaftliche Lösung Ihrer individuellen Rechtsfrage steht für uns im Mittelpunkt.

Unser Internetauftritt gibt Ihnen einen Überblick über uns, unsere Kompetenz und unser Leistungsspektrum. Sie finden uns an unserem zentral gelegenen Kanzleisitz in Berlin.

Leistungen

agreement

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei besteht unser Anspruch immer darin, für Sie nicht nur eine pragmatische sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden...

Sozialrecht

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, einschließlich des gesamten Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts, professionell zu unterstützen...

Sozialwirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und Verbände auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft...

_mg_9980_mg_9980
_mg_9925_mg_9925
_mg_9619_mg_9619
_mg_9439_mg_9439
_mg_9676_mg_9676
_mg_9140_mg_9140
_mg_9564_mg_9564

Team

certificate

Wir kümmern uns mit Herz und Leidenschaft um Ihre Interessenvertretung in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialwirtschaftsrecht. Schreiben Sie uns gern mehr zu Ihrem Anliegen!

Fachanwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht

Dr. Martin Nanzka

Seit über 25 Jahren Ihr Anwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialwirtschaftsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht

Ole-Jonas Bödeker

Ihr Spezialist für Arbeitsrecht, Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA) und Zeitarbeit

Anwältin Sozial- und Sozialwirtschaftsrecht

Lydia Heimicke

Ihre Anwältin für Rehabilitation, Teilhabe, Pflegegewährung und Kostenübernahme

Kontakt

serine

*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*

ADDRESSE

Rechtsanwaltskanzlei
Nanzka & Bödeker

Uhlandstraße 29
10719 Berlin
Deutschland

KONTAKT

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei besteht unser Anspruch immer darin, für Sie nicht nur eine pragmatische sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden. 

Als Experten im Bereich Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Bereichen, von der arbeitsvertraglichen Gestaltung über die Überprüfung bestehender Arbeitsverträge bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus sind wir bei der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung im außergerichtlichen Bereich und, sofern erforderlich, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung bestehender oder der Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz tätig. 

Das Tarif- und Tarifvertragsrecht schließlich gehört ebenfalls zum Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit. 

Unsere Expertise erstreckt sich darüber hinaus auf weitere Spezialfelder des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Teilzeit- und Befristungsrecht und hier insbesondere die Befristungsproblematik von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich und im Bereich außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Weiterhin sind wir Experten für Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonaleinsätze. Außerdem stehen wir Ihnen bei Verfahren gegen die Sozialkassen (SOKA Bau) zur Seite.  

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:  

  • Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
  • Außergerichtliche Beratung und Streitschlichtung auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über Kündigungsschutz, Entgeltzahlung, Urlaubsgewährung und Zeugniserteilung sowie Zeugnisberichtigung 
  • Beratung und Vertretung bei der Zusammenarbeit oder bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten
  • Entwurf und rechtliche Überprüfung von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere im Wissenschaftsbereich
  • Entwicklung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Tarifrecht und Tarifvertragsrecht
  • Auseinandersetzungen mit der SOKA Bau
  • Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonaleinsätze

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka

Rechtsanwalt Ole-Jonas Bödeker, LL.M. (Waikato)

Rechtsanwältin Lydia Heimicke

Sozialrecht

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, einschließlich des gesamten Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts, professionell zu unterstützen. 

Unser Ziel ist stets auf die schnelle Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche gerichtet, etwa bei der Gewährung von Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen oder der Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger wie Kranken- oder Pflegekassen.

Darüber hinaus sind wir als Experten für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sowie der gesamten Sozialwirtschaft bei der Verhandlung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bzw. Pflegesätzen tätig, die auf der Grundlage der entsprechenden Vorschriften der Sozialhilfe, der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe bestehen.

Ein Spezialgebiet von uns ist die Beratung und Vertretung freigemeinnütziger Verbände der Wohlfahrtspflege in allen rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum Arbeits- und Sozialrecht. 

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:

  • Schnelle und effektive Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche
  • Entgeltsatzverhandlungen sowie Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen auf den Gebieten Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vertretung in Schiedsstellenverfahren nach den Sozialgesetzbüchern VIII, IX, XI und XII
  • Beratung und Vertretung in Statusfeststellungsverfahren

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka

Rechtsanwältin Lydia Heimicke

Sozialwirtschaftsrecht

Wir sind Ihre Experten im Bereich der Sozialwirtschaft. 

Wir beraten und vertreten Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und Verbände auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft. Dies umfasst beispielsweise die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Wohn- und Betreuungsvertragsrechts, vom Entwurf über die Überprüfung bestehender oder abzuschließender Wohn- und Betreuungsverträge bis hin zur Vertretung gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde und der Abwehr aufsichtsrechtlicher Maßnahmen. 

Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten bei der Verhandlung über Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen für soziale Einrichtungen.  Hierbei kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den jeweiligen Behörden zu Gute. Außerdem gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sich in diesem Zusammenhang mit  sozialrechtlichen Schiedsstellenverfahren auskennen

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung bzw. der Änderung von Vereinssatzungen, Gesellschaftsverträgen einschließlich der Formulierung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie von Arbeitsverträgen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind

  • Wohn- und Betreuungsvertragsrecht
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen
  • Gesellschafts- und vereinsrechtliche Begleitung von Einrichtungsträgern im Bereich der freien Wohlfahrtspflege
  • Einrichtungsbezogenes Arbeits- und Sozialrecht im gesamten Bereich der freien Wohlfahrtspflege
  • Schiedsstellenverfahren

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka

Rechtsanwältin Lydia Heimicke

Dr. Martin Nanzka

Meine Arbeits- und Erfahrungsschwerpunkte liegen seit über 25 Jahren im gesamten Arbeits- und Sozialrecht sowie im Sozialwirtschaftsrecht. Seit 2004 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2006 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht. 

Vorwiegend bin ich für Einrichtungsträger im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch für eine Vielzahl von Leistungs- und Hilfeempfängern bei der Durchsetzung von Individualansprüchen im Sozialrecht tätig. Ausgehend von einer schwerpunktmäßigen Tätigkeit für soziale Einrichtungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte für entsprechende Tätigkeiten, etwa aus dem Bereich des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts, des Mietrechts, des Familienrechts, des Erbrechts bis hin zum Strafrecht. Ich bin seit der Einführung der Finanzierungsstruktur durch Entgelt- und Pflegesätze für soziale Einrichtungen und Dienste in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und der Sozialhilfe (SGB XII) bundesweit in Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und entsprechenden Schiedsstellenverfahren tätig.

Darüber hinaus bin ich umfassend und schwerpunktmäßig seit über 25 Jahren bundesweit mit regionalem Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg im Arbeitsrecht tätig, und zwar sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts (Kündigung von Arbeitsverhältnissen/Kündigungsschutz, Zahlungsklagen, Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte u.ä.) als auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht u.ä.).

Fachgebiete

  • Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht)
  • Sozialrecht
  • Sozialwirtschaftsrecht

Tätigkeit als Referent

  • Langjähriger Referent für die Wirtschaftsakademie Feldafing (W.A.F.) mit den Themengebieten Individual-Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

Vortragstätigkeiten

  • Regelmäßige Vortragstätigkeit bei verschiedenen Bildungsträgern der Freien Wohlfahrtspflege, im Wesentlichen über Arbeits- und Sozialrecht sowie Sozialwirtschaftsrecht
  • Arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Schulungen

Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren nach SGB

  • Beratung und Vertretung von Trägern sozialer Einrichtungen und Dienste bei Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und anschließenden Schiedsstellenverfahren einschließlich damit in Zusammenhang stehender Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.

Veröffentlichungen

  • „Spionage der ehemaligen DDR gegen die Bundesrepublik Deutschland – Verfassungsrechtliche Grenzen der Strafverfolgung wegen Landesverrats, geheimdienstlicher Agententätigkeit und damit in Zusammenhang stehender Straftaten nach der Herstellung der Einheit Deutschlands“, Dissertation 1999.
  • „Die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Ansprüche wegen verschuldeter ärztlicher Fehlbehandlung in Krankenhäusern der ehemaligen DDR“ in: Zeitschrift für Vermögens- und Immobilienrecht 2002, S. 8 ff.
  • „Sozialrechtliche Facette“ in der Reihe „GiB e. V. Integrationsgespräche“, Band 3, edition GIB, Herausgeber: Erik Boehlke, 2006, S. 66 ff.
  • „Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe als „geeigneter Ort““ in: Rechtsdienst der Lebenshilfe 2010, S. 60 f.
  • „Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe als „geeigneter Ort“ im Sinne des § 37 SGB V anerkannt“. In: Wege zur Sozialversicherung – Zeitschrift für die Sozialversicherungs-Praxis 2010, S. 241 f.
  • „Anmerkung zu VG Potsdam, Urteil vom 24.10.2012 – Az. VG 9 K 445/10 – Akteineinsicht in Vereinbarungen gem. § 75 Abs. 3 SGB XII“ in Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 2/13, Juni 2013, S. 105 f.
  • „Anmerkung zu SG Berlin, Urteil vom 6.05.2013 – Az. S 47 SO 843/09 – zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach SGB XII“ in: Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 3/13, September 2013, S. 135 ff.
  • „Der Vergütungsanspruch des Werkstatt-Trägers gegen den Sozialhilfeträger bei teilzeitbeschäftigten behinderten Menschen“ in WfbM-Handbuch, Band 2, herausgegeben von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V., 21. Ergänzungslieferung 11/2013

Biografisches

Nach Abschluss meiner Banklehre habe ich an der Freien Universität Berlin und der Albert-Ludwigs–Universität Freiburg i.Br. Rechtswissenschaft studiert. Danach habe ich an der HumboldtUniversität zu Berlin im Bereich Verfassungsrecht promoviert. Im Jahr 1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und bin seit 2000 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Ich bin verheiratet, habe zwei erwachsene Söhne und lebe mit meiner Familie in Berlin.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein DAV e.V.
  • Verbandsrat des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Brandenburg e.V.
  • Mitglied des Vorstands des Anti-Drogen-Vereins ADV e.V.

Fremdsprachen
Englisch

Ole-Jonas Bödeker

Ole-Jonas Bödeker, LL.M. (Waikato)

Mein Fachgebiet liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts, insbesondere im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Seit 2019 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zu meinen besonderen fachlichen Schwerpunkten gehören die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Mandanten im Bereich Arbeitsrecht und den dazugehörigen Schnittstellen um Sozialversicherungsrecht. Besondere Erfahrung habe ich in der Betreuung von Zeitarbeitsunternehmen und in der Beratung zu flexiblen Personaleinsätzen. Außerdem berate und vertrete ich Mandanten in Verfahren gegenüber den Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau).

Mein besonderes Interesse liegt im Bereich der neuen Arbeitswelt und Arbeit 4.0 (New Work). Hierzu habe ich gemeinsam mit einem Agile Coach ein spezielles Seminar entwickelt. 

Fachgebiete

  • Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht)
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • SOKA-Bau
  • Arbeit 4.0 und New Work

Tätigkeit als Referent

  • Langjähriger Referent für die Wirtschaftsakademie Feldafing (W.A.F.) für die Themengebiete Individual-Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Langjähriger Referent bei DB Training für Führungskräfte bei der Deutschen Bahn
  • Referent für individuelle Inhouse-Schulungen

Veröffentlichungen

  • Mitautor der Monographie „Leiharbeit und Werkverträge“, 1. Auflage 2017 (Forum Verlag Herkert)
  • (mit RA Jörg Hennig) “Zweiter Gesetzesentwurf — Neues zur Arbeitnehmerüberlassung”, Arbeit und Arbeitsrecht 2016, S. 201

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung (DJJV)

Biografisches
Ich habe an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften studiert. Nebenher habe ich das Grundstudium in Japanisch absolviert. Nach meinem Abschluss im Jahre 2009 habe ich ein Jahr an der University of Waikato in Neuseeland studiert und dort meine Master-Arbeit über alternative Streitbeilegung geschrieben. Mein Referendariat habe ich in Berlin abgeleistet. 2013 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als Unternehmensjurist für einen Global Player im Bereich IT tätig. Von 2015 bis 2019 war ich als angestellter Rechtsanwalt zunächst für die Kanzlei HK2 und dann für die Kanzlei Squire Patton Boggs beschäftigt. Seit 2020 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Fremdsprachen
Englisch

Vortragstätigkeiten

  • Regelmäßige Vortragstätigkeit bei verschiedenen Bildungsträgern der Freien Wohlfahrtspflege, im Wesentlichen über Arbeits- und Sozialrecht sowie Sozialwirtschaftsrecht
  • Arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Schulungen

Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren nach SGB

  • Beratung und Vertretung von Trägern sozialer Einrichtungen und Dienste bei Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und anschließenden Schiedsstellenverfahren einschließlich damit in Zusammenhang stehender Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht.

Lydia Heimicke

Der Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwältin liegt im Sozialrecht. Ich helfe und unterstütze
Mandanten und Mandantinnen bei der Durchsetzung ihrer Individualansprüche. Hier berate und
vertrete ich von der Antragsstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Gerichtsprozess.
Insbesondere stehe ich bei Fragen bezüglich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen, Gewährung von Hilfe zur Pflege sowie Durchsetzung von Kostenübernahme zur
Verfügung und vertrete hier gegenüber Behörden und Gerichten.

Außerdem bin ich im Sozialwirtschaftsrecht tätig, berate und vertrete soziale Einrichtungen und
beschäftige mich mit allen Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang zivilrechtlicher oder
öffentlich-rechtlicher Natur entstehen.

Neben dem Sozialrecht vertrete ich auch Mandanten und Mandantinnen in arbeitsrechtlichen
Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere das Individualarbeitsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt
meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hierbei unterstütze ich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der
Überprüfung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vertrete aber
auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in Fällen von Abmahnungen und
Kündigungen und setze Ansprüche gerichtlich durch.

Fachgebiete:
Arbeitsrecht
Sozialrecht

Mitgliedschaften:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Biografisches:
Ich habe an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) Rechtswissenschaften studiert. Nach meinem
universitären Abschluss im Jahr 2019 habe ich mein Referendariat am Landgericht Bochum
absolviert, wo ich 2021 den Abschluss zur Volljuristin erhalten habe.
2022 wurde ich zur Rechtsanwältin zugelassen und bin seitdem angestellte Rechtsanwältin in der
Kanzlei Nanzka & Bödeker

Fremdsprachen:
Englisch

Rechtsanwaltskanzlei Nanzka & Bödeker

Uhlandstraße 29, 10719 Berlin, Germany

Impressum

Datenschutz