Wir sind für Sie da!
Als Anwälte sind wir aufgrund langjähriger beratender und prozessualer Erfahrungen auf unsere Rechtsgebiete, insbesondere das Arbeitsrecht und das Sozialrecht, spezialisiert.
Die effektive und wirtschaftliche Lösung Ihrer individuellen Rechtsfrage steht für uns im Mittelpunkt.
Unser Internetauftritt gibt Ihnen einen Überblick über uns, unsere Kompetenz und unser Leistungsspektrum. Sie finden uns an unserem zentral gelegenen Kanzleisitz in Berlin.
Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei besteht unser Anspruch immer darin, für Sie nicht nur eine pragmatische sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden...
Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, einschließlich des gesamten Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts, professionell zu unterstützen...
Wir beraten und vertreten Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und Verbände auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft...
Wir kümmern uns mit Herz und Leidenschaft um Ihre Interessenvertretung in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialwirtschaftsrecht. Schreiben Sie uns gern mehr zu Ihrem Anliegen!
Fachanwalt Arbeitsrecht und Sozialrecht
Dr. Martin Nanzka
Seit über 25 Jahren Ihr Anwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sozialwirtschaftsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht
Ole-Jonas Bödeker
Ihr Spezialist für Arbeitsrecht, Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA) und Zeitarbeit
Anwältin Sozial- und Sozialwirtschaftsrecht
Lydia Heimicke
Ihre Anwältin für Rehabilitation, Teilhabe, Pflegegewährung und Kostenübernahme
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ADDRESSE
Rechtsanwaltskanzlei
Nanzka & Bödeker
Uhlandstraße 29
10719 Berlin
Deutschland
KONTAKT
Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei besteht unser Anspruch immer darin, für Sie nicht nur eine pragmatische sondern auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.
Als Experten im Bereich Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Bereichen, von der arbeitsvertraglichen Gestaltung über die Überprüfung bestehender Arbeitsverträge bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus sind wir bei der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung im außergerichtlichen Bereich und, sofern erforderlich, auch bei der gerichtlichen Durchsetzung bestehender oder der Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche aus dem Betriebsverfassungsgesetz tätig.
Das Tarif- und Tarifvertragsrecht schließlich gehört ebenfalls zum Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Unsere Expertise erstreckt sich darüber hinaus auf weitere Spezialfelder des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Teilzeit- und Befristungsrecht und hier insbesondere die Befristungsproblematik von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich und im Bereich außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Weiterhin sind wir Experten für Arbeitnehmerüberlassung und Fremdpersonaleinsätze. Außerdem stehen wir Ihnen bei Verfahren gegen die Sozialkassen (SOKA Bau) zur Seite.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka
Rechtsanwalt Ole-Jonas Bödeker, LL.M. (Waikato)
Rechtsanwältin Lydia Heimicke
Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, einschließlich des gesamten Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts, professionell zu unterstützen.
Unser Ziel ist stets auf die schnelle Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche gerichtet, etwa bei der Gewährung von Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen oder der Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger wie Kranken- oder Pflegekassen.
Darüber hinaus sind wir als Experten für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sowie der gesamten Sozialwirtschaft bei der Verhandlung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bzw. Pflegesätzen tätig, die auf der Grundlage der entsprechenden Vorschriften der Sozialhilfe, der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe bestehen.
Ein Spezialgebiet von uns ist die Beratung und Vertretung freigemeinnütziger Verbände der Wohlfahrtspflege in allen rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum Arbeits- und Sozialrecht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka
Rechtsanwältin Lydia Heimicke
Wir sind Ihre Experten im Bereich der Sozialwirtschaft.
Wir beraten und vertreten Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und Verbände auf dem gesamten Gebiet des Rechts der freien Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft. Dies umfasst beispielsweise die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Wohn- und Betreuungsvertragsrechts, vom Entwurf über die Überprüfung bestehender oder abzuschließender Wohn- und Betreuungsverträge bis hin zur Vertretung gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde und der Abwehr aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten bei der Verhandlung über Leistungs- und Entgeltsatzvereinbarungen für soziale Einrichtungen. Hierbei kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den jeweiligen Behörden zu Gute. Außerdem gehören wir zu den wenigen Rechtsanwälten in Deutschland, die sich in diesem Zusammenhang mit sozialrechtlichen Schiedsstellenverfahren auskennen
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Formulierung bzw. der Änderung von Vereinssatzungen, Gesellschaftsverträgen einschließlich der Formulierung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie von Arbeitsverträgen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka
Rechtsanwältin Lydia Heimicke
Meine Arbeits- und Erfahrungsschwerpunkte liegen seit über 25 Jahren im gesamten Arbeits- und Sozialrecht sowie im Sozialwirtschaftsrecht. Seit 2004 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2006 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht.
Vorwiegend bin ich für Einrichtungsträger im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch für eine Vielzahl von Leistungs- und Hilfeempfängern bei der Durchsetzung von Individualansprüchen im Sozialrecht tätig. Ausgehend von einer schwerpunktmäßigen Tätigkeit für soziale Einrichtungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte für entsprechende Tätigkeiten, etwa aus dem Bereich des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts, des Mietrechts, des Familienrechts, des Erbrechts bis hin zum Strafrecht. Ich bin seit der Einführung der Finanzierungsstruktur durch Entgelt- und Pflegesätze für soziale Einrichtungen und Dienste in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und der Sozialhilfe (SGB XII) bundesweit in Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und entsprechenden Schiedsstellenverfahren tätig.
Darüber hinaus bin ich umfassend und schwerpunktmäßig seit über 25 Jahren bundesweit mit regionalem Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg im Arbeitsrecht tätig, und zwar sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts (Kündigung von Arbeitsverhältnissen/Kündigungsschutz, Zahlungsklagen, Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte u.ä.) als auch im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht u.ä.).
Fachgebiete
Tätigkeit als Referent
Vortragstätigkeiten
Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren nach SGB
Veröffentlichungen
Biografisches
Nach Abschluss meiner Banklehre habe ich an der Freien Universität Berlin und der Albert-Ludwigs–Universität Freiburg i.Br. Rechtswissenschaft studiert. Danach habe ich an der HumboldtUniversität zu Berlin im Bereich Verfassungsrecht promoviert. Im Jahr 1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und bin seit 2000 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Ich bin verheiratet, habe zwei erwachsene Söhne und lebe mit meiner Familie in Berlin.
Mitgliedschaften
Fremdsprachen
Englisch
Ole-Jonas Bödeker, LL.M. (Waikato)
Mein Fachgebiet liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts, insbesondere im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Seit 2019 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zu meinen besonderen fachlichen Schwerpunkten gehören die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Mandanten im Bereich Arbeitsrecht und den dazugehörigen Schnittstellen um Sozialversicherungsrecht. Besondere Erfahrung habe ich in der Betreuung von Zeitarbeitsunternehmen und in der Beratung zu flexiblen Personaleinsätzen. Außerdem berate und vertrete ich Mandanten in Verfahren gegenüber den Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau).
Mein besonderes Interesse liegt im Bereich der neuen Arbeitswelt und Arbeit 4.0 (New Work). Hierzu habe ich gemeinsam mit einem Agile Coach ein spezielles Seminar entwickelt.
Fachgebiete
Tätigkeit als Referent
Veröffentlichungen
Mitgliedschaften
Biografisches
Ich habe an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften studiert. Nebenher habe ich das Grundstudium in Japanisch absolviert. Nach meinem Abschluss im Jahre 2009 habe ich ein Jahr an der University of Waikato in Neuseeland studiert und dort meine Master-Arbeit über alternative Streitbeilegung geschrieben. Mein Referendariat habe ich in Berlin abgeleistet. 2013 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als Unternehmensjurist für einen Global Player im Bereich IT tätig. Von 2015 bis 2019 war ich als angestellter Rechtsanwalt zunächst für die Kanzlei HK2 und dann für die Kanzlei Squire Patton Boggs beschäftigt. Seit 2020 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Fremdsprachen
Englisch
Vortragstätigkeiten
Entgeltsatz-/Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren nach SGB
Der Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwältin liegt im Sozialrecht. Ich helfe und unterstütze
Mandanten und Mandantinnen bei der Durchsetzung ihrer Individualansprüche. Hier berate und
vertrete ich von der Antragsstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Gerichtsprozess.
Insbesondere stehe ich bei Fragen bezüglich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen, Gewährung von Hilfe zur Pflege sowie Durchsetzung von Kostenübernahme zur
Verfügung und vertrete hier gegenüber Behörden und Gerichten.
Außerdem bin ich im Sozialwirtschaftsrecht tätig, berate und vertrete soziale Einrichtungen und
beschäftige mich mit allen Rechtsfragen, die in diesem Zusammenhang zivilrechtlicher oder
öffentlich-rechtlicher Natur entstehen.
Neben dem Sozialrecht vertrete ich auch Mandanten und Mandantinnen in arbeitsrechtlichen
Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere das Individualarbeitsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt
meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hierbei unterstütze ich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der
Überprüfung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vertrete aber
auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in Fällen von Abmahnungen und
Kündigungen und setze Ansprüche gerichtlich durch.
Fachgebiete:
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Mitgliedschaften:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Biografisches:
Ich habe an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) Rechtswissenschaften studiert. Nach meinem
universitären Abschluss im Jahr 2019 habe ich mein Referendariat am Landgericht Bochum
absolviert, wo ich 2021 den Abschluss zur Volljuristin erhalten habe.
2022 wurde ich zur Rechtsanwältin zugelassen und bin seitdem angestellte Rechtsanwältin in der
Kanzlei Nanzka & Bödeker
Fremdsprachen:
Englisch
Uhlandstraße 29, 10719 Berlin, Germany
Ole Bödeker
Nanzka & Bödeker Rechtsanwälte
Uhlandstraße 29
10719 Berlin
Telefon: 030-88708730
Telefax: 030-887087310
E-Mail: rae@na-bo.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 201589269
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Regelungen der Berufsordnung (BORA)
einsehbar unter: https://dejure.org/gesetze/BORA
Fachanwaltsordnung (FAO)
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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
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