Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie in allen Angelegenheiten des Sozialrechts, einschließlich des gesamten Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts, professionell zu unterstützen.
Unser Ziel ist stets auf die schnelle Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche gerichtet, etwa bei der Gewährung von Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen oder der Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger wie Kranken- oder Pflegekassen.
Darüber hinaus sind wir als Experten für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sowie der gesamten Sozialwirtschaft bei der Verhandlung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bzw. Pflegesätzen tätig, die auf der Grundlage der entsprechenden Vorschriften der Sozialhilfe, der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe bestehen.
Ein Spezialgebiet von uns ist die Beratung und Vertretung freigemeinnütziger Verbände der Wohlfahrtspflege in allen rechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum Arbeits- und Sozialrecht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka
Rechtsanwältin Lydia Heimicke