Sozialrecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie professionell in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich aller Aspekte des Sozialversicherungsrechts und des Sozialhilferechts.
Unser Ziel ist stets die zügige Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche, zum Beispiel bei der Gewährung von Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger wie Kranken- oder Pflegekassen.
Darüber hinaus sind wir als Sachverständige für Wohlfahrtsverbände und die gesamte Sozialwirtschaft bei der Verhandlung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen oder Pflegesätzen auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften des Sozialrechts, der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:

  • Schnelle und effektive Durchsetzung bestehender sozialrechtlicher Ansprüche
  • Entgeltsatzverhandlungen sowie Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen auf den Gebieten Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der sozialen Pflegeversicherung und der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vertretung in Schiedsstellenverfahren nach den Sozialgesetzbüchern VIII, IX, XI und XII
  • Beratung und Vertretung in Statusfeststellungsverfahren

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Martin Nanzka

Rechtsanwältin Lydia Heimicke